Berufskraftfahrer sind verpflichtet, alle fünf Jahre eine Weiterbildung mit insgesamt 35 Stunden zu absolvieren, um ihre Berufseignung nach Code 95 zu behalten. Davon müssen mindestens 7 Stunden aus praktischer Ausbildung bestehen, die restlichen 28 Stunden aus Theorie. Gerade im Spezialtransport ist es wichtig, dass die Fahrer nicht nur verpfl ichtet sind, Stunden zu sammeln, sondern an einer oder mehreren geeigneten Schulungen teilnehmen. Еще